Auf den Tag genau vor 70 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Und genauso lange wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte alljährlich begangen.
Die Menschenrechte knüpfen an die Würde des Menschen an: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Einzelne Menschenrechte können dabei zueinander in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen. So wird etwa das zentrale Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung durch Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt und in der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Artikel 10.
Auch auf Äußerungen, die beleidigen, schockieren oder stören findet das Recht der freien Meinungsäußerung Anwendung. Doch die Rechte einer Person finden dort eine Grenze, wo andere beeinträchtigt werden können. So sieht auch die Europäische Menschenrechtskonvention ein Verbot des Missbrauchs der Rechte vor. Zudem schützt Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Privat- und Familienleben und damit auch die Privatsphäre und den guten Ruf.
Gewalt im Netz ist nicht nur ein Ärgernis in Online-Foren sondern eine Verletzung von Menschenrechten der Betroffenen. Deren Unversehrtheit soll gewährleistet oder – wenn das nicht gelingt -zumindest so rasch wie möglich wieder hergestellt werden.
Die Publikation „Gewalt im Netz: Internationale Bezüge“ von Dina Nachbaur und Monika Stempkowski bietet einen Überblick über internationale Vorgaben zum Schutz vor Gewalt im Netz.