Das bedeutet, dass danach keine weiteren Personen mehr in dieses Förderprogramm aufgenommen werden könne. Bis dahin zugesagte Leistungen werden selbstverständlich weiterhin erbracht und zu diesem Zeitpunkt offene Fälle abgeschlossen.
Seit 29. März 2012 wurden vom Bundesministerium für Bildung (BMB) im Rahmen des Projektes „Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem Bundesministerium für Bildung (BMB) unterliegen bzw. unterlagen“ insgesamt € 685.000,- zur Verfügung gestellt. In Summe haben sich 44 Betroffene beim Weissen Ring gemeldet, deren Anliegen in 9 Sitzungen der Opferhilfe behandelt wurden und denen in Form von Psychotherapie, Rechtsberatung und/oder finanzieller Unterstützung geholfen werden konnte.
Heimopferrente für alle Betroffenen
Seit 1. Juli 2017 können Menschen, die im Zeitraum zwischen 1945 und 1999 in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien Gewalt erlebt haben, die Heimopferrente beantragen. Das gilt sowohl für Betroffene, die im Rahmen der diesbezüglichen Projekte bereits Entschädigungszahlungen erhalten haben als auch für Menschen, die sich erst jetzt melden.