Der 4. Mai 2020 ist ein Schlüsseltermin. Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben. Und auch wir vom WEISSEN RING übersiedeln aus dem Home Office wieder ins Büro. Damit sind auch persönliche Termine wieder einfacher möglich als in den vergangenen Wochen.
Klar ist, dass auch wir im Umgang miteinander und mit unseren Klient*innen all die Maßnahmen einhalten werden, an die wir uns in den vergangenen Wochen schrittweise gewöhnt haben.
Das bedeutet im direkten Umgang vor allem Folgendes:
- Regelmäßig Hände mit Seife oder alkoholhaltigem Desinfektionsmittel waschen
- Ein bis zwei Meter Abstand halten
- In Ellenbogen niesen und husten bzw. in ein Taschentuch und dieses sofort entsorgen
- Nicht Hände schütteln
- Nicht ins Gesicht greifen
Da es in einem Beratungsgespräch nur schwer möglich sein wird, den Abstand immer einzuhalten, werden unsere Berater*innen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und wir bitten auch unsere Besucher*innen darum, dies zu tun. Sollte jemand ohne eigenen Mund-Nasen-Schutz kommen, stehen Einweg-Masken zur Verfügung. Auch für Desinfektions-Möglichkeit ist gesorgt. Und selbstverständlich kann sich jede*r bei uns die Hände waschen.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Start in den Büro-Alltag einen ersten Schritt zurück zum Normalbetrieb setzen können.
In den kommenden Wochen werden auch wieder mehr Gerichtsverhandlungen stattfinden. Auch hier gibt es Corona bedingt zahlreiche Neuerungen, die wir gemeinsam bewältigen werden.
Sie erreichen uns selbstverständlich auch weiterhin rund um die Uhr am Opfer-Notruf 0800 112 112. Die Kontaktdaten für Terminvereinbarungen finden Sie hier.
Informationen rund um das Corona-Virus finden sie unter oesterreich.gv.at
Zur Eindämmung von COVID-19 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die auch die Justiz betreffen. Die Informationen des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier.
Hier finden Sie die COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV vom 30. April 2020.