Namhafte Expert*innen erarbeiteten namens des „Netzwerks Kriminalpolitik“ zehn Thesen („zehn Gebote“) zur Rechtspolitik. Tenor des im Juli 2017 präsentierten Dokuments: Restriktionen gegen Straftäter sollten maßvoller werden.
Die Gebote im Überblick
- Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik. Sie schützt Menschen und Rechtsgüter und vermittelt Verständnis für maßvolle und differenzierte Reaktionen.
- Grund- und Menschenrechte bilden den Maßstab und die Grenzen des Strafrechts.
- Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozial- und Wirtschaftspolitik.
- Kriminalpolitik befasst sich ausschließlich mit dem Kernbereich gesellschaftlicher Normen. Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Normierung sowie als Reaktion im Einzelfall maßvoll und verhältnismäßig einzusetzen.
- Kriminalpolitik hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren und zu sichern.
- Angemessene strafrechtliche Reaktionen müssen besonderen Bedürfnissen, insbesondere von jungen und psychisch kranken Straffälligen Rechnung tragen sowie sämtliche Konsequenzen und Sanktionsfolgen auf strafbares Verhalten einbeziehen.
- Die Kriminalpolitik wendet sich den Opfern strafbarer Handlungen zu und respektiert sie als diejenigen Personen, die am intensivsten von Straftaten betroffen sind.
- Ziel des polizeilichen Handelns ist es, das Zusammenleben von Menschen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen in Sicherheit und Freiheit im Rahmen des Rechtsstaates zu ermöglichen.
- Bereits im Rahmen des Strafverfahrens soll eine Reaktion auf die Straftat mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft erwogen oder eingeleitet werden.
- Die Praxis des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die menschenrechtliche Reife einer Gesellschaft.
Autorinnen und Autoren
- Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz)
- Mag. Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien, Obmann der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung)
- Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl (Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien)
- a.o. Univ. Dr. Wolfgang Gratz (Kriminologe)
- Dr. Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie)
- Dr. Udo Jesionek (Honorarprofessur für Strafrecht an der Uni Linz, Präsident der Verbrechenshilfeorganisation Weisser Ring)
- StA Mag. Cornelia Koller (Vizepräsidentin der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen)
- Dr. Werner Leixnering (Kinder- und Jugendpsychiater und Psychiater, Sachverständiger)
- Prof. Dr. Roland Miklau (Neustart, Ehrenvorsitzender der Österreichischen Juristenkommission)
- Univ.Doz. Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologe) Dr. Werner Pleischl (Generalprokurator i.R.)
- General Peter Prechtl (Justizwachebeamter)
- Dr. Elisabeth Rech (Rechtsanwältin, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, Vorsitzende des Arbeitskreises Strafrecht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags)
- RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer (Johannes Kepler Universität Linz und Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, Wien)