„Keine Frau soll zurückgelassen werden.“ Diese Forderung formuliert Victim Support Europe (VSE) zum Internationalen Frauentag am 8. März 2023. Wir beim WEISSEN RING nehmen dieses Thema sehr ernst.
Statement von Victim Support Europe
Es muss davon ausgegangen werden, dass von den 75 Millionen Europäer:innen, die alljährlich Opfer von Kriminalität werden, rund 13 Millionen Frauen sind, die körperliche Gewalt erleiden. 3,7 Millionen oder 2 % der EU-Bürgerinnen zwischen 18 und 74 Jahren werden zu Opfern sexueller Gewalt. Frauen erleben nicht nur deshalb Gewalt, weil sie Frauen sind. Sie werden auch Opfer anderer Straftaten wie Diebstahl und Raub, Betrug, Mord und andere Delikte, nach denen sie Unterstützung, Schutz und Zugang zum Recht brauchen.
Wir fordern die EU dazu auf, den gesetzlichen Rahmen für alle von Kriminalität betroffenen Frauen zu verbessern – unabhängig davon um welches Delikt es sich handelt und was die Motive dahinter sind.
Nur das Zusammenspiel einer starken Opferschutz-Richtlinie mit einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auf die Bedürfnisse von Frauen abgestimmte Lösungen für jene Probleme bietet, die überproportional von Frauen erlebt werden, kann sicherstellen, dass keine Frau zurückgelassen wird.
Hier geht es zum „Statement for International Women’s Day: No Woman Left Behind“ auf der Website von Victim Support Europe.
Erläuterungen zu den Opferrechten laut EU-Opferschutz-Richtlinie (Englisch): victim-support.eu
Werden in Österreich Frauen als Opfer situativer Gewalt übersehen?
In Österreich ist durch die Gewaltschutzgesetze, die damit verbundenen Förderungen und insbesondere durch die letzten gesetzlichen Maßnahmen eine Menge geschehen, um auf Gewalt im persönlichen Nahbereich (GIP) zu reagieren. Leider wurde das Problem für Fälle situativer Gewalt – also Gewalt durch Täter:innen, die vorher in keiner Beziehung zum Opfer gestanden haben – bisher stiefmütterlich behandelt. Das gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Opfer von Gewalt.
„Es ist doch eigentlich widersinnig und nicht einzusehen, dass es einen gravierenden Unterschied macht, ob eine Frau im persönlichen Nahbereich Opfer von Gewalt wird oder beispielsweise an ihrem Arbeitsplatz“, führt Udo Jesionek, Präsident WEISSER RING, aus. Bei Verletzungen von Frauen durch ihre:n Partner:innen werden die Daten von der Kriminalpolizei unmittelbar an das zuständige Gewaltschutzzentrum weitergesendet, das dann die notwendigen Unterstützungs- und Präventivmaßnahmen setzen kann – so sehen es die Regeln des Sicherheitspolizeigesetzes vor. Wenn die gleiche Frau auf der Straße von einer fremden Person niedergeschlagen und schwer verletzt wird, erfolgt keine Benachrichtigung der zuständigen Opferhilfe-Organisation. Dadurch fallen immer wieder Menschen um ihre Rechte um, stellen keine Anträge an das Sozialministeriumservice, versäumen Fristen und erhalten dringend benötigte Hilfestellungen wie beispielsweise die kostenlose Prozessbegleitung nicht.
Für Gewalt in Partnerschaften ist in § 25 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) die unmittelbare Übermittlung der entsprechenden Daten an die dafür vorgesehenen Einrichtungen vorgesehen, die dann die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen und Präventivmaßnahmen setzen können. Eine analoge Bestimmung fehlt für die Opfer situativer Gewalt.
Wenn Sie mehr über die Stellungnahmen des WEISSEN RINGS zu diesem Thema wissen wollen, dann lesen Sie hier weiter.