Im Jahr 2017 hat die Opferhilfe-Einrichtung WEISSER RING österreichweit insgesamt 71 Betroffene von Gewalt am Arbeitsplatz intensiv betreut. Rund ein Drittel davon betraf Opfer, die im öffentlichen Verkehr tätig sind, ein weiteres Drittel betraf MitarbeiterInnen im Handel. Am Opfer-Notruf 0800 112 112 wurden im Jahr 2017 insgesamt 11.000 Beratungen geleistet.
Bestmögliche Unterstützung der Betroffenen
In der Zusammenarbeit mit den ÖBB bietet der WEISSE RING betroffenen MitarbeiterInnen Unterstützung an, wenn es im beruflichen Alltag zu Übergriffen kommt. Diese Kooperation geht über die grundsätzliche Unterstützung, die der WEISSE RING jedem bietet, hinaus: Gemeinsam mit dem Team vom WEISSEN RING wurden in den ÖBB Workshops für Führungskräfte zur Schulung im Umgang mit betroffenen MitarbeiterInnen entwickelt und begleitet. Dies soll den ÖBB Führungskräften den Leitfaden zu einem besseren Umgang mit betroffenen MitarbeiterInnen im direkten Kundenkontakt geben, wenn diese in Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalt wurden. Der WEISSE RING selbst bespricht die Verfahren praxisnah mit den betroffenen MitarbeiterInnen vor, begleitet und unterstützt sie zusätzlich professionell bei Gericht.
Evelyn Palla, Mitglied des Vorstands der ÖBB-Personenverkehr AG: „Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz nehmen wir bei den ÖBB sehr ernst. Zunächst muss alles getan werden, um jeden Arbeitsplatz präventiv so sicher wie möglich zu machen. Leider sind Übergriffe trotzdem nicht immer vermeidbar. Deshalb haben wir uns den WEISSEN RING mit seiner 40jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Opferhilfe als Partner ausgesucht. Es ist uns sehr wichtig, unsere MitarbeiterInnen im Nachgang von belastenden Situationen bestmöglich zu unterstützt und professionell zu betreuen.“
Rund um die Uhr für Sie da
In einem ersten Schritt können Betroffene sich rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres an den kostenlosen Opfer-Notruf 0800 112 112 wenden. Diese Hotline wird seit über zehn Jahren vom WEISSEN RING betrieben und vom Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz finanziert. Geschulte MitarbeiterInnen geben Auskunft, ob es sich um eine Straftat handelt und ob eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll erscheint. Bei Gewaltdelikten oder anderen belastenden Vorfällen werden gemeinsam mit den Betroffenen die nächsten Schritte geplant. Die MitarbeiterInnen des Opfer-Notrufs 0800 112 112 bemühen sich, die erste Belastung abzufedern und Handlungssicherheit zu vermitteln.
Entlastung mit Hilfe von Prozessbegleitung
Handelt es sich um ein Gewaltdelikt und entscheidet sich das Opfer Anzeige zu erstatten, wird eine intensive Betreuung durch den WEISSEN RING organisiert. Eine solche Unterstützung ist in jedem Bundesland möglich. Vor allem das Angebot der Prozessbegleitung wird von den Betroffenen als entlastend erlebt: ExpertInnen der Opferhilfe und eigene RechtsanwältInnen begleiten das Opfer von der Anzeigenerstattung bis hin zum rechtskräftigen Urteil und stellen damit sicher, dass die Belastungen und Aufregungen, die jedes Gerichtsverfahren mit sich bringt, möglichst gering gehalten werden.
Finanzielle Unterstützung nach VOG
Weiters klären MitarbeiterInnen der Opferhilfe ab, ob eventuell Ansprüche nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) bestehen. In Betracht kommen dabei etwa Zahlungen, um einen Verdienstentgang auszugleichen, den ein langer Krankenstand nach sich ziehen kann. Bei schweren Körperverletzungen besteht unter Umständen ein Anspruch auf einen Schmerzensgeldvorschuss. Und oft braucht auch die Seele Unterstützung, um wieder zur Ruhe zu kommen. Dabei kann gezielte Krisenintervention helfen.