Der Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz haben, wird ausgeweitet. Mit einer Abstimmung im Nationalrat ist noch vor dem Sommer zu rechnen. Alle Änderungen sollen ab 1. Juli 2017 – also rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Heimopferrentengesetzes – gelten.
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Der Entscheidung war ein Hearing im Sozialausschuss vorangegangen, bei dem auch der WEISSE RING gehört wurde.