Die Gründung der Republik jährt sich heute zum 100. Mal. Aus diesem Anlass präsentieren wir hier einen Vortrag, den Dina Nachbaur im Rahmen einer Veranstaltung im Juni 2018 gehalten hat.
Opferschutz kann in Österreich auf keine hundertjährige Tradition zurückblicken. Aber im Jahr 2018 können wir stolz sagen, dass sich die Beteiligung von Opfern am Strafverfahren zu einem Grundsatz der Strafprozessordnung entwickelt hat. Opfer schwerer Straftaten werden mittels professioneller Prozessbegleitung durchs Verfahren begleitet. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat zum Ziel, die emotionalen Belastungen für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Die juristische Prozessbegleitung verleiht den Opferrechten der Strafprozessordnung Leben. Ziel ist es, Betroffenen das Gefühl zu geben, wieder handlungsfähig zu sein und in der Lage, sich gegen das erlittene Unrecht zu wehren.
Die ganze Rede finden Sie hier.
Weitere Information zur Veranstaltung 100 Jahre Republik im Justizpalast.