Entscheidung in der Rechtssache Glawischnig gegen Facebook
Die Richter*innen in Luxemburg entschieden in diesem Urteil über den Ermessensspielraum, den die Mitgliedstaaten haben, um gegen Hasspostings auf sozialen Netzwerken vorzugehen.
Dieser ist sehr weit:
Österreichische Gerichte können Facebook dazu verpflichten, nicht nur ein einzelnes für rechtswidrig erklärtes Hassposting auf Facebook zu löschen, sondern auch alle inhalts- und sinngleichen Kommentare, und dies weltweit.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, darf Facebook automatisierte Techniken verwenden.
Mehr dazu siehe Presseaussendung des EuGH bzw. Bericht des ORF.
Mehr zur Vorgeschichte finden Sie hier.
Erstellt am 3.10.2019