Seit 1. Juli 2017 haben Menschen, die in den Jahren 1945 bis 1999 in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten Opfer von Gewalt wurden, Anspruch auf eine Rente.
Die Höhe der Heimopferrente wird jährlich angepasst und beträgt aktuell EUR 325,90 pro Monat. Für Betroffene, die bereits im Rahmen eines Projekts als Heimopfer anerkannt wurden und die dort finanzielle Hilfestellungen erhalten haben, holen die auszahlenden Stellen eine Bestätigung bei der jeweiligen Stelle ein. Auch Betroffene, die sich bislang noch nicht gemeldet hatten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen. Der Anspruch wird in diesem Fall durch die Volksanwaltschaft geprüft und der Antrag der dort eingerichteten Rentenkommission zur Entscheidung vorgelegt.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind, wohin Sie sich wenden können, und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Sie können sich mit Ihren Fragen zur Heimopferrente auch an den WEISSEN RING wenden, und zwar unter folgender Nummer: 01/712 14 05 bzw. per Mail an: office@weisser-ring.at
Wir beraten Sie gerne!
Information zu den Projekten des WEISSEN RINGS
Der WEISSE RING betreute und begleitete Betroffene im Auftrag von insgesamt fünf Trägerorganisationen:
- Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt (Stadt Wien)
- Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem BMBWF (vormals BMUKK) unterliegen bzw. unterlagen (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
- Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Evangelischen Kirche A. und H.B. / Diakonie Österreich (Evangelische Kirche und Diakonien)
- Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem BMJ unterliegen bzw. unterlagen (Bundesministerium für Justiz)
- Abwicklung von finanziellen Entschädigungsleistungen an Personen, die ehemals im Otto Wagner Spital – Pavillon 15 untergebracht waren (Wiener Krankenanstaltenverbund, KAV)
Aktuell sind beim WEISSEN RING noch Meldungen von Betroffenen von Gewalt in Einrichtungen der Evangelischen Kirche A. und H.B. / Diakonie möglich.
- Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten finden Sie im Jahresbericht 2019 ab Seite 22.
- Hier geht es zum Abschlussbericht des Projekts „Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt“
- Mehr über das Projekt “Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) unterliegen beziehungsweise unterlagen” erfahren Sie hier.
Aktualisiert am 3. August 2020