Im Rahmen des Tages der Kriminalitätsopfer initiiert der Dachverband der europäischen Opferschutzeinrichtungen Victim Support Europe (VSE) eine umfassende Kampagne, die den Titel „Making Victim Rights a Reality“ trägt. Mit „Making Victim Rights a Reality“ wird versucht, der Gesellschaft die Bedeutung und den Nutzen von Opferrechten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene näher zu bringen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Kampagne zwischen dem 11. und 22. Februar 10 tagesspezifische Botschaften, welche Interesse und Bewusstsein für dieses Thema wecken sollen, medial ausgesendet. Da der WEISSE RING mit der Organisation auf europäischer Ebene aktiv vernetzt und kooperiert, wird unser Verein über seine Facebookseite an der neueste Kampagne von VSE teilnehmen. Wir unterstützen so das Handeln des im Jahr 1990 mit dem Ziel, die Unterstützung von Verbrechensopfern europaweit in Gesetzen und Leistungen zu vereinheitlichen und zu stärken, gegründeten Dachverbandes.
Hier geht es zu unserem Facebook Profil, über welches wir uns an der Kampagne beteiligen.
An den jeweiligen Tagen haben wir unseren Beitrag mit folgenden Statements geleistet. Unten findet sich auch eine kleine Galerie mit thematisch passenden Bildern zu den Tagen 3,5,6,7 und 8.
TAG 1 – OPFERRECHTE #10TageOpferrechte
In der österreichischen Rechtsordnung sind zahlreiche Opferrechte
verankert – von der Strafprozessordnung, dem Sicherheitspolizeigesetz
bis hin zum Verbrechensopfergesetz. Leider wissen nicht alle Opfer einer
Straftat über ihre Rechte Bescheid. Opferhilfe-Einrichtungen können
durch den Dschungel von Paragrafen lotsen.
#TagderKriminalitätsopfer2019
Hier geht es zur Infovictims Seite: http://www.infovictims.at/at/001_home/001_infovictms.html
TAG 2 – RECHT AUF ANERKENNUNG UND RESPEKT #10TageOpferrechte
Für Opfer ist es wesentlich, dass sie als solche anerkannt werden.
Der deutsche Publizist und Germanist Jan Philipp Reemtsma geht so weit
zu sagen, dass Opfer die Anerkennung brauchen, dass das, was ihnen
geschehen ist „Unrecht und nicht Unglück“ war.
Die Beteiligung der Opfer ist mittlerweile als Grundsatz des
Strafverfahrens in § 10 der Strafprozessordnung verankert.
Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind verpflichtet, auf
die Rechte, Interessen und besonderen Schutzbedürfnisse der Opfer
angemessen Bedacht zu nehmen.
Alle im Strafverfahren tätigen
Behörden haben Opfer mit Achtung ihrer persönlichen Würde zu behandeln
und deren Interesse an der Wahrung ihres höchstpersönlichen
Lebensbereichs zu beachten.
#TagderKriminalitätsopfer2019
TAG 3 – RECHT AUF INFORMATION #10TageOpferrechte
Opfer von Straftaten sollten rasch – und vor allem verständlich – über
ihre Rechte informiert werden. Die Polizei gibt in Österreich
Informationsblätter aus, die gemeinsam mit dem WEISSEN RING leicht
lesbar formuliert wurden.
#TagderKriminalitätsopfer2019
TAG 4 – RECHT AUF UNTERSTÜTZUNG #10TageOpferrechte
Jede*r kann Opfer einer Straftat werden. Betroffene gehen vollkommen
unterschiedlich mit einer solchen Erfahrung um. Die Art und das Ausmaß
der Reaktion hängen nicht nur von der Schwere der Straftat ab.
Schwierige Lebensumstände oder vorangegangene traumatische Erfahrungen
führen oft dazu, dass Betroffene Unterstützung brauchen.
Seit langem fordert der WEISSE RING Unterstützung für alle Opfer von Straftaten – unabhängig vom Delikt. Maßgeblich sollen ausschließlich die Bedürfnisse der Betroffenen sein.
Der Opfer-Notruf 0800 112 112 steht Opfern von Straftaten und deren
Umfeld rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres zur Verfügung. Mit
kompetentem Rat und professioneller Weitervermittlung. Das Angebot wird
finanziert vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung
und Justiz.
#seikeinopfer
#TagderKriminalitätsopfer2019
TAG 5 – RECHT, GEHÖRT ZU WERDEN #10TageOpferrechte
Opfer wollen gehört werden. Die eigene Position darlegen. Die Folgen
einer Straftat beschreiben. Die eigenen Bedürfnisse erklären. Die
eigenen Rechte durchsetzen.
Opfer bleiben manchmal im Moment der
Viktimisierung stumm, wenn die Angst die Stimme nimmt. Umso wichtiger
ist es, dass Opfern nach der Straftat Gehör verschafft wird.
Wir hören zu. Wir geben Opfern eine Stimme.
TAG 6 – RECHT AUF SCHUTZ #10TageOpferrechte
Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Schutz. In erster Linie ein
Recht, dass Straftaten sofort durch die Strafverfolgungsbehörden beendet
werden und Maßnahmen gesetzt werden, um Wiederholungen und
Fortsetzungen von Straftaten zu verhindern.
Darüber hinaus haben Opfer von Straftaten jedoch auch das Recht auf Schutz im Strafverfahren:
Die Gefahr einer Re-Traumatisierung soll so klein wie möglich gehalten
werden. Re-Traumatisierung bedeutet, dass Befragungen durch
Strafverfolgungebehörden aber auch unpassende Reaktionen des
persönlichen Umfeldes eines Opfers dazu führen können, dass sich die
Traumatisierung für das Opfer wiederholt und zu Belastungen führt, die
vermeidbar gewesen wären.
In Österreich bemüht sich die
psychosoziale und juristische Prozessbegleitung um den bestmöglichen
Schutz für Opfer im Strafverfahren.
TAG 7 – RECHT AUF WIEDERGUTMACHUNG UND WIEDERGUTMACHENDE GERECHTIGKEIT #10TageOpferrechte
Opfer einer Straftat zu werden bedeutet immer, in irgendeiner Weise
einen Schaden zu erleiden. Ganz selbstverständlich ist daher das
Bedürfnis nach Wiedergutmachung. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass
die überwiegende Mehrheit der Opfer ihren Schaden selbst tragen muss.
Weniger als 10% der Opfer wird durch den/die Täter*in entschädigt.
Restorative Justice – oder wiedergutmachende Gerechtigkeit
– bedeutet, dass abseits von einem traditionellen Strafverfahren ein
Schaden wieder gutgemacht werden soll und damit der Rechtsfriede wieder
hergestellt werden soll. Zentral ist dabei auch die Stärkung der
Geschädigten. Nicht nur durch materiellen Ausgleich sondern auch durch
das Erleben, gehört und respektiert worden zu sein.
Mehr zur wiedergutmachenden Gerechtigkeit durch den Tatausgleich in Österreich:
https://www.neustart.at/…/restorative_justice_schlechter.pd…
www.neustart.at
TAG 8 – RECHT AUF RÜCKERSTATTUNG DER KOSTEN #10TageOperrechte
Opfer einer Straftat zu werden darf nicht zusätzlich mit einem
finanziellen Risiko verbunden sein. Fast alle Straftaten in Österreich
sind sogenannte „Offizialdelikte“ und werden von Amts wegen verfolgt.
Das bedeutet, dass ein Strafverfahren – für gewöhnlich – mit keinen
Kosten für das Opfer verbunden ist.
Was zu wenige wissen: Ein Opfer, das keinen Anspruch auf
Prozessbegleitung hat und sich keinen Anwalt oder keine Anwältin leisten
kann, kann einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen!
https://www.justiz.gv.at/…/verfahrenshilfe~8ab4a8a422985de3…
mit Antrag als Download!
TAG 9 – RECHT AUF UNTERSTÜTZUNG DURCH AUSGEBILDETE FACHKRÄFTE #10TageOpferrechte
In der Opferhilfe müssen gut ausgebildete Ansprechpersonen tätig sein.
Dazu gehören laufende Fortbildungen sowie die Reflexion des eigenen
Handelns in kollegialen Gesprächen und in der Supervision.
Doch nicht nur in der Opferhilfe braucht es spezielle Fortbildungen.
Auch in der Strafverfolgung sollte es laufend eine Auseinandersetzung
mit aktuellen Themen und neuen Erkenntnissen der Viktimologie geben.
Das EU-Projekt „HateNoMore“ finanzierte Trainings für Strafverfolgungsbehörden und Opferhilfe-Einrichtungen zum Thema Hasskriminalität.