Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, der Verein NEUSTART, der WEISSE RING sowie der Bundesverband der Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen Österreichs formulierten im Oktober 2019 einen dringenden Appell betreffend Gewaltschutzgesetz 2019 (Initiativantrag 970/A) und hielten darin Folgendes fest:
Der vorliegende Entwurf beinhaltet Verschlechterungen für Opfer und die öffentliche Sicherheit! Zum Ministerialentwurf eines 3. Gewaltschutzgesetzes sind 60 Stellungnahmen eingelangt. Diese wurden im vorliegenden Entwurf jedoch nicht berücksichtigt. Wir warnen daher nochmals eindringlich vor den negativen Konsequenzen einiger der geplanten Maßnahmen.
Lesen Sie mehr über die Forderungen des WEISSEN RINGS!