Schwerpunkt auf jugendliche Opfer von Straftaten im öffentlichen Raum

Der Tag der Kriminalitätsopfer 2015 widmet sich Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von Straftaten im öffentlichen Raum betroffen sind. Vertreter des WEISSEN RINGS, der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien oder der Männerberatung lieferten Fachbeiträge. Ein Workshop in Schulen band auch die betroffene Zielgruppe aktiv ein. Bundesministerium für Inneres

Der Tag der Kriminalitätsopfer 2015 widmet sich Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von Straftaten im öffentlichen Raum betroffen sind. Vertreter des WEISSEN RINGS, der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien und der Männerberatung lieferten Fachbeiträge. Ein Workshop in Schulen band auch die betroffene Zielgruppe aktiv ein.

Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer veranstaltete das Innenministerium mit der Verbrechensopferhilfsorganisation WEISSER RING am 20. Februar 2015 einen Schwerpunkt im Bundesministerium für Inneres über „Jugendliche Betroffene von Straftaten im öffentlichen Raum“. Internationale Studien und die Erfahrungen von Opferhilfeeinrichtungen zeigen, dass junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren von Straftaten im öffentlichen Raum besonders betroffen sind.

„In fast vierzig Prozent der Fälle waren die Opfer von Gewalt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zu den häufigsten Delikten zählen Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung und Raub“, sagte der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Mag. Mag (FH) Konrad Kogler. „Auch wenn es in den letzten fünf Jahren gelungen ist, diese Zahl um mehr als fünf Prozent zu senken, ist doch jedes einzelne Opfer zu viel. Darum arbeiten wir im Bereich der Prävention ganz intensiv mit anderen Ministerien, mit der Zivilgesellschaft und mit privaten Einrichtungen zusammen. Opferschutz und Opferhilfe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der alle an einem Strang ziehen müssen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit über Ressortgrenzen und Zuständigkeiten hinweg sehr gut funktioniert. Auch in Zukunft sind wir gefordert, an einem Strang zu ziehen und gemeinsam für den Schutz und die Hilfe von Opfern einzutreten.“

„Der WEISSE RING widmet sich als Schwerpunkt der Opferarbeit für junge Menschen, die Opfer von situativer Gewalt geworden sind. Das ist Gewalt, die Menschen außerhalb des häuslichen Nahbereichs erleiden, beispielsweise bei Raubüberfällen, schweren Körperverletzungen und dergleichen“, sagte der Präsident des WEISSEN RINGS, Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek. „Der Tag der Kriminalitätsopfer ist ein guter Anlass, um das Bewusstsein für diese Gewaltformen und ihre jugendlichen Opfer zu stärken und die Opfer dazu zu motivieren, Hilfe und Unterstützung von speziellen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.“

„Der diesjährige Tag der Kriminalitätsopfer ist all jenen Personen gewidmet, die durch eine Straftat Leid und Trauer erfahren mussten und mitunter noch immer zu wenig beachtet werden. Dabei fällt besonders bei Jugendlichen die Trennung zwischen Opfern und Tätern oft schwer. Hier sind Täter manchmal zugleich Opfer, nämlich Opfer mangelnder Erziehung oder verfehlter Integration und in jüngster Zeit oft genug auch Opfer von Hasspredigern“, sagte Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. „Wir in Österreich sind im Bereich Opferschutz gut aufgestellt, besonders auch in Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene. Diese haben beispielsweise das Recht, kostenlos psychosoziale sowie auch juristische Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Ebenso können sich jugendliche Opfer bei der Vernehmung als Zeuge von einer Vertrauensperson begleiten lassen“, betonte Justizminister Brandstetter.

„Die mehr als 40-jährige Geschichte des Verbrechensopfergesetzes ist eine Geschichte des ständigen Ausbaus und der Verbesserung seiner Leistungen“, sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. „Das seelische Leid, das ein Verbrechensopfer ertragen muss, kann man nicht ungeschehen machen. Der Staat kann aber schnell und effizient helfen, durch professionelle Unterstützung. Wir kommen dem Auftrag des Regierungsprogramms nach, in dem die Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes vorgesehen ist.“

„Gewalt muss bereits vor ihrem Entstehen verhindert werden. Dazu ist es notwendig, Präventionsarbeit in seiner ganzen Breite wahrzunehmen“, sagte Frauen- und Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek. „Präventionsarbeit darf nicht nur informieren, sondern muss stark machen. Wir wollen selbstbewusste Kinder und Jugendliche, die in der Lage sind, sich mit Worten bemerkbar zu machen und fähig sind, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Wir wollen starke, selbstbewusste Frauen, die sich gegen Gewalt zur Wehr setzen und wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen.“ „Weil Prävention immer auch Beziehungsarbeit ist, muss dabei die Individualität und Vielfalt der jungen Menschen besonders berücksichtigt werden“, sagte die Ministerin für Familien und Jugend MMag.a Dr.in Sophie Karmasin. „Die neu eingerichtete Beratungsstelle Extremismus bietet Beratung, Prävention und Intervention im Krisenfall an, wenn Jugendliche sich von Ideologien und Religionen leiten lassen, die mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen sind.“

In einigen europäischen Ländern wird der 22. Februar alljährlich von Opferhilfeorganisationen als „Tag der Kriminalitätsopfer“ begangen, um auf die persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation der durch strafbare Handlungen geschädigten Menschen aufmerksam zu machen. Am 22. Februar 2011 wurde in Österreich erstmals der „Tag der Kriminalitätsopfer“ begangen.

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Foto: BM.I

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