Opfer brauchen mehr als strenge Strafen für Täter*innen. Sie brauchen Unterstützung – und zwar schon vor der Anzeigenerstattung bis zur Rechtskraft des Urteils. Sie brauchen faire Verfahren.
Im Oktober 2019 wurde das Gewaltschutzgesetz 2019 (so genanntes „Drittes Gewaltschutzgesetz“) in Kraft gesetzt. Zu diesem Gesetzesentwurf gab es 60 Stellungnahmen, die einzelne Teilbereiche sehr kritisch beurteilen (Ende der Begutachtungsfrist: 27.6.2019). Auch die Hinweise des WEISSEN RINGS wurden nicht berücksichtigt – übrigens genauso wenig wie die zahlreichen Inputs, die Vertreter*innen des WEISSEN RINGS in der Task Force Strafrecht im Jahr 2018 geliefert hatten.
Als allgemeine Opferhilfe-Einrichtung tritt der WEISSE RING in erster Linie dafür ein, dass Opfer rasch Unterstützung bekommen. Wir fordern daher eine geeignete gesetzliche Grundlage, damit Betroffene sofort von der Polizei an die Unterstützungs-Einrichtungen vermittelt werden können. Vor allem geht es dabei um Betroffene von Gewalt am Arbeitsplatz, von Gewalt im öffentlichen Raum und um Opfer von Hasskriminalität.
Weitere Texte zum Gewaltschutzgesetz 2019
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