Unter Verweis auf Art. 8 Abs. 2 der EU-Opferschutz-RL fordert der WEISSE RING Verbrechensopferhilfe auch in der Stellungnahme zum Sicherheitspolizeigesetz im Juni 2019 zum wiederholten Mal eine engere, institutionalisierte Kooperation zwischen Exekutive und allgemeinen Opferhilfe-Einrichtungen.
„Es ist erfreulich, wenn der Schutz vor Gewalt in der Familie erweitert wird. Aber es ist unverantwortlich, keinerlei Bemühungen zu unternehmen, allen Opfern von Gewalt angemessene Unterstützung zuteil werden zu lassen,“ hält Präsident Udo Jesionek fest. „Leider sind sämtliche Vorschläge für eine bessere Kooperation zwischen Sicherheitsbehörde und allgemeinen Opferhilfe-Einrichtungen ignoriert worden.“
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