Das bedeutet, dass danach keine weiteren Personen mehr in dieses Förderprogramm aufgenommen werden könne. Bis dahin zugesagte Leistungen werden selbstverständlich weiterhin erbracht und zu diesem Zeitpunkt offene Fälle abgeschlossen. Seit 29. März 2012 wurden vom Bundesministerium für Bildung (BMB) im Rahmen des Projektes „Hilfe für Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, die dem Bundesministerium für Bildung (BMB) unterliegen bzw. unterlagen“ insgesamt …