Personen im Nahebereich des Terroranschlags vom 2. November sollen vollen Zugang zu allen Leistungen laut Verbrechensopfergesetz (VOG) erhalten. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung von Leistungen wie Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld und in weiterer Folge Verdienst- und Unterhaltsentgang.
In den Tagen seit dem Terroranschlag ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie die entsprechenden Regelungen des VOG anzuwenden sind (Kreis der Anspruchsberechtigten lt §1 VOG). Eine Klarstellung ist daher dringend notwendig. Denn gerade terroristische Straftaten haben besonders gravierende Auswirkungen auf die Psyche derer, die sich aufgrund derselben in unmittelbarer Gefahr befunden haben. Das gilt nicht nur für Augenzeugen sondern für alle, die die Geschehnisse miterlebt haben. Der WEISSE RING vertritt hier die Meinung, dass die unmittelbare Gefährdung und Bedrohung durch den Täter auch dann vorhanden war, wenn Betroffene aufgrund der Geschehnisse flüchten und sich beispielsweise im Keller oder im ersten Stock eines Lokals im unmittelbaren Bereich der Tat verstecken mussten. Diese Personen müssen als direkte Opfer der Tat betrachtet werden.
„Wir verlangen, dass Menschen, die sich während eines Terroranschlags in unmittelbarer Nähe des Tatgeschehens aufgehalten haben, hinsichtlich ihrer Opferrechte mit direkten Opfern von Gewalt gleichgestellt werden“, fordert Rechtsanwalt Wolfgang Gappmayer, Vorstandsmitglied des WEISSEN RINGS und nationaler Experte für das European Centre of Expertise for Victims of Terrorism. „Es kann nicht sein, dass wir die nächsten beiden Jahre damit verbringen, diese Frage bis hin zu den Höchstgerichten auszujudizieren und inzwischen die Betroffenen mit den traumatischen Folgen allein gelassen werden.“ Sinnvoller wäre es, möglichst rasch eigene Bestimmungen für Opfer von Terroranschlägen zu schaffen, wie das beispielsweise in Deutschland geschehen ist.
Der WEISSE RING bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene
„Der WEISSE RING stellt als Sofortmaßnahme für alle Personen, die im Nahebereich des Terroranschlags vom 2. November zu Opfern geworden sind, in einem ersten Schritt Mittel für den Start von Psychotherapie zur Verfügung“, erläutert Präsident Udo Jesionek. „Diese Leistungen werden aus Spendengeldern finanziert. Der WEISSE RING erfährt hier eine breite Welle der Hilfsbereitschaft und Unterstützung, für die wir sehr dankbar sind. Das kann aber nur eine Überbrückung bis zur Klärung der Ansprüche sowie eine Ergänzung zu den gesetzlich verankerten Maßnahmen sein. Der Staat ist hier eindeutig gefordert.“
Weiterführende Information
- Verbrechensopfergesetz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40218026/NOR40218026.pdf
- Kurzinformation zum Verbrechensopfergesetz: https://www.weisser-ring.at/terroranschlag-in-wien/
- WEISSER RING Opferhilfe: https://www.weisser-ring.at/opferhilfe/
- Spenden an den WEISSEN RING: https://weisser-ring.at/spenden/
erstellt am 12. Nov. 2020
Foto: Wolfgang Gappmayer https://www.gappmayer.at/
Fotocredit: Helena Wimmer