„Zivilcourage im Netz zu zeigen bedeutet etwa, mit Gegenrede gegen Hass im Netz anzuschreiben und auch andere Verletzungen von Personen oder von Rechtsnormen nicht hinzunehmen, sondern bewusst und mutig dagegen aufzutreten,“ betonten Dina Nachbaur und Anna Müller-Funke (Forschungszentrum Menschenrechte der Universität Wien), Co-Autorinnen der Studie zum Thema „Gewalt im Netz gegen Frauen und Mädchen“, bei ihrem gemeinsamen Vortrag im Rahmen des Tages der Kriminalitätsopfer 2018.
Zivilcourage ist nicht nur in der analogen Welt gefragt, sondern auch in der digitalen Parallelwelt des Internets. Dieses wird oft als rechtsfreier Raum erlebt: Potentielle TäterInnen fühlen sich dort unbeobachtet und frei von Zwängen der Rechtsordnung und der sozialen Kontrolle. Bei Betroffenen von „Hate Speech“ oder von anderen Gewaltformen im Netz führt dies oft zu grenzenlosen Gefühlen der Ohnmacht. Schätzungen zufolge erlebte jede dritte Frau im letzten Jahr „Gewalt im Netz“ in der einen oder anderen Form. Betroffene brauchen nicht nur die Gewissheit, dass Instrumente des Rechtsstaates auch online funktionieren, sondern auch die Solidarität von anderen NutzerInnen.
Code of Conduct
Die Europäische Kommission hat mit Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft einen Code of Conduct vereinbart. Verfehlungen können beim Betreiber der jeweiligen Plattform oder bei einer der spezialisierten Beratungsstellen wie #GegenHassimNetz, Safer Internet oder dem Internet Ombudsmann gemeldet werden.
Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung zwischen Facebook und österreichischem Justizministerium (BMVRDJ) bezüglich der Behandlung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Basis der österreichischen Rechtsordnung.