Tag der Kriminalitätsopfer 2021 / Kriminalitätsopfer verfügen in Österreich nach Strafprozessordnung und Verbrechensopfergesetz über vielfältige Rechte. Allerdings erschweren tatsächliche und rechtliche Hürden Opfern oftmals den Zugang. Das Symposium am Tag der Kriminalitätsopfer 2021 vertieft ausgewählte Aspekte dieser vielschichtigen Materie.
Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer lässt an die zahlreichen Opferrechte denken, die in Österreich in der Strafprozessordnung, aber auch in anderen Rechtsbereichen implementiert wurden. Einige davon sollen Opfer ermächtigen, ihnen Zugang zu ihren Rechten verschaffen.
Zu nennen sind hier
- die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für bestimmte, typischerweise besonders belastete Opfergruppen,
- die Verfahrenshilfe für finanziell bedürftige Opfer, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben,
- das Recht auf Vertretung sowie das Recht auf Übersetzungshilfe und Dolmetschleistungen für Opfer, die der Verfahrenssprache nicht mächtig sind.
Insgesamt existieren also verschiedene Rechte, die Opfern den Zugang zum Recht erleichtern wollen.
Doch ist mit den hier skizzierten Rechten tatsächlich alles getan? Ist damit der Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer sichergestellt? Dieser Frage widmet sich der Tag der Kriminalitätsopfer 2021.
Was bedeutet Zugang zum Recht? Zugang zum Recht ist eine Voraussetzung für die Wahrnehmung von Verfahrensrechten, eine Ermächtigung zur prozessualen Selbstbestimmung ohne Unterschied der finanziellen Leistungskraft, der Bildung oder des gesellschaftlichen Status. In der Sache lassen sich dabei verschiedene Gesichtspunkte unterscheiden. Zugang zum Recht setzt zuallererst Kenntnis über die eigene Rechtsposition voraus. Notwendig und sinnvoll ist in vielen Fällen rechtskundiger sowie psychosozialer Beistand im Verfahren. Und die Wahrnehmung von Rechten soll nicht von der wirtschaftlichen Leistungskraft einer Person abhängen.
Verfahrensrechte, die Zugang zum Recht verschaffen sollen, zielen häufig auf die Geltendmachung bestimmter materieller Rechte wie beispielsweise Schadenersatzansprüche ab. Für Kriminalitätsopfer bedeutet Zugang zum Recht aber auch die Möglichkeit, sich im Strafverfahren ihren legitimen Interessen entsprechend zu artikulieren, ohne dass sie damit bestimmte Rechtsansprüche geltend machen. Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren sollen diesen bei der Bewältigung der Tatfolgen helfen und ihre berechtigten Genugtuungsinteressen befriedigen.
In Summe kann Zugang zum Recht als Faktor für Verfahrensgerechtigkeit verstanden werden.
Univ.-Prof.in Dr.in Lyane Sautner, Johannes Kepler Universität Linz, Vizepräsidentin WEISSER RING, Fotocredit: jku